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   VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707   

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VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707 (https://dejure.org/2007,20539)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2007 - 4 ZB 06.707 (https://dejure.org/2007,20539)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 (https://dejure.org/2007,20539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung für eine kommunale Abwasseranlage; Rechtfertigung der Zulassung der Berufung im Beschwerdeverfahren; Rechtliche Bedeutung ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften; Beginn der Jahresfrist des Art. 48 Abs. 4 Bayerisches ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 3; ; FAG Art. 13 Abs. 1 Satz 4; ; BayVwVfG Art. 48; ; AGBGB Art. 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunaler Finanzausgleich: Gemeindliche Abwasseranlage; Wasserwirtschaftliche Vorhaben; Staatliche Förderung; Zuwendung; Verwaltungsvorschrift (RZWas 1991), (Nicht-)Förderfähigkeit; 16-Jahres-Zeitraum; Rücknahme; Rückforderung; Jahresfrist; Ermessen; Richterliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Das Gericht kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 ).

    Die Pflicht zur Erörterung der Streitsache läuft nicht auf die Verpflichtung des Gerichts hinaus, bereits in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung bekannt zu geben; denn die der Schlussberatung vorbehaltene Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens ist einer Voraberörterung mit den Beteiligten entzogen (BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 a.a.O.).

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Die sich von dieser Entscheidung abgrenzende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (U.v. 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87, NVwZ 1990, 697) ist für die Rücknahme staatlicher Subventionen gemäß Art. 48 BayVwVfG ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Die Kammer hat zutreffend auf die Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht abgestellt, derzufolge die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, U.v. 24.1.2001 - 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 mit Hinweis auf B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).
  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Mit diesem Vorbringen stützt sich die Klägerin der Sache nach auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die rechtliche Bewertung der dem Rückforderungsanspruch zugrunde liegenden Vorgänge gerade nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen i.S. des Art. 71 Abs. 1 AGBGB zählt (BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 ; U.v. 26.3.1980 - 4 B 1179/79, BayVBl. 1980, 660/661).
  • VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.2680
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift auslegungsbedürftig erscheint (BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95, DVBl. 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936, BayVBl. 2003, 154; ständ. Rspr.).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung zum intendierten Rücknahmeermessen (BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96, DVBl. 1998, 145) keinen atypischen Ausnahmefall gesehen.
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Die Kammer hat zutreffend auf die Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht abgestellt, derzufolge die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, U.v. 24.1.2001 - 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 mit Hinweis auf B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • VGH Bayern, 29.12.1999 - 4 B 99.526
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Bayern, 21.08.2002 - 4 B 00.1936
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

  • VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00194

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für Baumaßnahmen an öffentlicher

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach mit Beschlüssen vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 (BA 12) und vom 17. September 2007 - 4 ZB 06.686 (BA 10) ab.

    Im Beschluss vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 (BA 12) bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Rücknahmeermessens.

    Dies sei mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Januar 2006 (Auslegung als Rücknahmebescheid) und mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 bestätigt worden.

    Insofern werde umfassend auf den Vortrag in den beiden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zu den Aktenzeichen AN 1 K 03.02361 (Bauabschnitt 12) und AN 1 K 05.00327 (Bauabschnitt 10) und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu den Aktenzeichen 4 ZB 06.707 (Bauabschnitt 12) und 4 ZB 06.686 (Bauabschnitt 10) verwiesen.

  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O.), so dass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang der Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden ist (vgl. BVerwG vom 17.1.1996 Az. 11 C5/95 â?¹jurisâ?º RdNr. 21 m.w.N.; BayVGH vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 â?¹jurisâ?º RdNr. 14).
  • VG München, 10.04.2019 - M 31 K 17.5785

    Bayerisches 10.000-Häuser-Programm

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2003 - 3 C 25/02 - juris), sodass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang der Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) gebunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.707 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 4 ZB 11.282

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen;

    Der Beklagte hat insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 ) hingewiesen, wonach die Interpretation einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift keine Subsumtion unter ein Gesetz darstellt.
  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 4 ZB 11.281

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen;

    Der Beklagte hat insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 ) hingewiesen, wonach die Interpretation einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift keine Subsumtion unter ein Gesetz darstellt.
  • VG München, 17.05.2021 - M 17 K 18.3627

    Rücknahme von Beihilfebescheiden sowie Rückforderung von Beihilfezahlungen wegen

    Ob der Kläger insoweit vorsätzlich oder (grob) fahrlässig handelte, kann dabei dahingestellt bleiben, da der Ausschluss des Vertrauensschutzes in Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BayVwVfG verschuldensunabhängig ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.707 - juris Rn. 20).
  • VG München, 17.05.2019 - M 31 K 18.1677

    Vergabeermessen bei zu fördernden Sportveranstaltungen der Landeshauptstadt

    Insoweit hat sie auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2003 - 3 C 25/02 - juris), sodass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang die Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) gebunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.707 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 4 ZB 11.2558

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Vorzeitiger Baubeginn

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O.), so dass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang der Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden ist (vgl. BVerwG vom 17.1.1996 Az. 11 C5/95 â?¹jurisâ?º RdNr. 21 m.w.N.; BayVGH vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 â?¹jurisâ?º RdNr. 14).
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